Exzellenzkommission wählt neue Exzellenzuniversitäten
Elf Universitäten aus 19 antragstellenden Universitäten und Universitätsverbünden wurden von der Exzellenzkommission für eine dauerhafte Förderung im Rahmen der Exzellenzstrategie ausgewählt.
Diese sind:
- Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
- Verbund Berlin
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Technische Universität Dresden
- Universität Hamburg
- Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
- Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- Universität Konstanz
- Ludwig-Maximilians-Universität München
- Technische Universität München
- Eberhard Karls Universität Tübingen
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, und Professorin Dr. Eva Quante-Brandt, Bremer Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, teilten mit, dass die Universitäten ab dem 1. November 2019 mit jährlich insgesamt 148 Millionen Euro gefördert werden.
Bewerben um den Exzellenztitel konnte sich, wer im September 2018 in dem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) durchgeführten, wissenschaftsgeleiteten Verfahren zu den Exzellenzclustern erfolgreich war und mindestens zwei Exzellenzcluster (als Einzeluniversität) oder drei Exzellenzcluster (als Verbund) eingeworben hatte.
Grundsätzlich ist die Förderung dauerhaft angelegt. Die Verwaltungsvereinbarung formuliert dafür zwei Vorgaben: In sieben Jahren müssen zum einen die nun geförderten Universitäten erneut mindestens zwei bzw. (als Verbund) drei Exzellenzcluster einwerben, um die formalen Fördervoraussetzungen weiterhin zu erfüllen. Zum anderen werden die Universitäten evaluiert und bei positivem Ergebnis weiter gefördert. Bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren werden in der zweiten Ausschreibungsrunde mit Förderbeginn ab 2026 vier neue Förderfälle aufgenommen. In der Förderlinie Exzellenzcluster werden seit 1. Januar 2019 57 Exzellenzcluster an insgesamt 34 Universitäten gefördert.
Link zum vollständigen Artikel: DFG Pressemitteilung Nr. 34 | 19. Juli 2019