Deutsch-Japanische Juristenvereinigung
ZIELE
Die im Jahr 1988 gegründete Deutsch-Japanische Juristenvereinigung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Sie ist eine bundesweit überparteiliche Vereinigung, die sich zum Ziele gesetzt hat,
- das Zusammenwirken deutscher und japanischer Juristen aller Berufe zu stärken und die gegenseitigen Kenntnisse der Rechtsordnungen zu vertiefen
- Wissenschaftlern und Praktikern ein Forum zum Gedankenaustausch zu bieten, damit wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen aus beiden Ländern nutzbar gemacht werden können und
- persönliche und berufliche Kontakte sowie die Zusammenarbeit der am deutschen und japanischen Recht interessierten Personen und Institutionen zu pflegen und zu fördern.
Diese Ziele sollen insbesondere durch Vorträge, wissenschaftliche Veranstaltungen, die Herausgabe der Beiträge in englischer und deutscher Sprache in der Zeitschrift für Japanisches Recht/Journal of Japanese Law und einer Schrifteinreihe mit dem japanischen Recht als Schwerpunkt sowie allgemein durch die Förderung von Arbeiten über Fragen, die für die Rechtsordnungen beider Länder von Bedeutung sind, verwirklicht werden.
Die Vereinigung informiert die Mitglieder regelmäßig über neue japanische Gesetze, wesentliche Entscheidungen der Gerichte und anderes Wissenswertes auf ihrem Arbeitsgebiet. Ferner veranstaltet sie in unregelmäßiger Folge Vortragsabende in verschiedenen Städten und organisiert rechtsvergleichende Symposien.
Der Vereinigung gehören zur Zeit rund 700 Personen, Unternehmen und Institutionen in Deutschland und Japan sowie weiteren Ländern als Mitglieder an. Als Mitglieder sind nicht nur Juristen, sondern auch Wissenschaftler und Praktiker aus allen Bereichen sowie Studenten und Referendare willkommen. Das Gleiche gilt für Unternehmen und andere Institutionen, die helfen wollen, die Ziele der Vereinigung zu erreichen.