Japan: Richtlinien zur Sicherung wissenschaftlicher Integrität novelliert
Die Deutsche Botschaft Tokyo hat Informationen zu japanischen Richtlinien zur Sicherung wissenschaftlicher Integrität novelliert zusammen gestellt. Die Übersicht fasst die aktuelle Situation wie folgt zusammen:
Auch in Japan sind die Bedenken über neue Risiken wie unbeabsichtigten Technologieabfluss (insb. nach China) bei internationaler und offener Forschung gewachsen. Japan sieht es als notwendig an, internationale Forschungsprojekte mit vielfältigen Partnern weiterhin intensiv zu fördern und damit dem weiteren Abstieg als führende Wissenschafts- und Innovationsnation entgegen zu wirken. Gleichzeitig machen die neuen Risiken, die mit internationalen und offenen Forschungsaktivitäten einhergehen, immer deutlicher, dass die Grundwerte der Forschung wie Offenheit und Transparenz beeinträchtigt werden und dass Forscherinnen und Forscher – bewusst oder unbewusst – in Interessens- und Verpflichtungskonflikte geraten können.
Hintergrund der Befassung sind die schon vor Jahren beobachteten verstärkten Bemühungen Chinas, auch in Japan Forschende in strategisch wichtigen Technologiebereichen abzuwerben (z.B. „1000-Talente-Programm“ seit 2008) bzw. Studierende und Forschende gezielt in Japan zu platzieren. Im Jahr 2018 waren 208.901 ausländische Studierende an Universitäten in Japan registriert, davon 38,4 % aus CHN (DAAD, 2020).
Vor diesem Hintergrund wird in Japan der Aufbau international vertrauenswürdiger Forschungsrahmenbedingungen als unverzichtbar angesehen, um die Grundwerte der Forschung aufrechtzuerhalten und notwendige internationale Zusammenarbeit sowie internationalen Austausch voranzutreiben. Entsprechende Richtlinien zur Stärkung der wissenschaftlichen Integrität in Japan wurden überarbeitet.
Die Beratungsgesellschaft pwc hat im März 2021 im Auftrag des Cabinet Office (CAO) eine internationale Vergleichsstudie vorgelegt, die u.a. auch entsprechende Regelungen in DEU enthält („Research Integrity Investigation and Analysis Report“, März 2021). Im Ergebnis wurde die „Richtlinie zur Sicherung wissenschaftlicher Integrität angesichts der neuen Risiken, die mit internationalen und offenen Forschungsaktivitäten einhergehen“ am 27. April 2021 verabschiedet (deutsche Übersetzung s. Richtlinie zur Sicherung wissenschaftlicher Integrität angesichts der neuen Risiken, die mit internationalen und offenen Forschungsaktivitäten einhergehen). Diese Richtlinie bezieht sich auf die Drittmittelforschung und listet zu ergreifende Maßnahmen in drei Bereichen auf:
a. Forschende/Antragsteller selbst,
b. Forschungsverwaltung an Universitäten/Forschungseinrichtungen sowie
c. Forschungsförderorganisationen (JST, JSPS, NEDO, AMED, BRAIN etc.).
In der Folge hat das Cabinet Office (CAO) am 17. Dezember 2021 die „Richtlinie zur angemessenen Ausführung von wettbewerblich vergebenen Forschungsfördermitteln“ aus dem Jahr 2005 novelliert und die vorgenannten Maßnahmen spezifiziert (deutsche Übersetzung s. Richtlinie zur angemessenen Ausführung von wettbewerblich vergebenen Forschungsfördermitteln (Drittmittelforschung) .
Neu sind: 1) Offenlegung des Inhalts von Drittmittelforschungsprojekten aus dem In- und Ausland, 2) Offenlegung aller Institutionen und Funktion der Beteiligten sowie Finanzierungsquellen einschließlich Regelungen bei Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung sowie 3) Maßnahmen bei Verstößen gegen die Offenlegungspflichten. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelförderung, Zweckentfremdung, Mittelanhäufung, Interessenskonflikten und bei Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens neu geregelt.
Nach einer Pilotphase wird die Richtlinie ab dem 1. April 2022 nach und nach auf neue öffentliche Ausschreibungen für Drittmittelprojekte angewendet. Die personenbezogenen Daten werden in einer interministeriellen Datenbank „e-Rad“ zusammengeführt und stehen somit den einschlägigen Ministerien CAO, MEXT, METI u.a. Drittmittelgebern zur Verfügung.
Darüber hinaus hat das Wirtschaftsministerium (METI) in Abstimmung mit dem Forschungsministerium (MEXT) u.a. unter dem „Foreign Exchange and Foreign Trade Act (FEFTA) eine überarbeitete Leitlinie für Universitäten und Forschungseinrichtungen vorgelegt, die ab 1. Mai 2022 in Kraft tritt. Neu geregelt ist die Weitergabe von Informationen über sensible Technologien an Gebietsansässige (mindestens 6 Monate Aufenthalt in JPN), die unter dem Einfluss ausländischer Regierungen tätig sind („deemed export“).
Ein Visa-Screening vor der Einreise nach JPN für Studierende und Wissenschaftler aus sensitiven Staaten findet ebenfalls statt.
Weitere Informationen (vollständige deutsche Übersetzungen): siehe Richtlinie zur Sicherung wissenschaftlicher Integrität angesichts der neuen Risiken, die mit internationalen und offenen Forschungsaktivitäten einhergehen und Richtlinie zur angemessenen Ausführung von wettbewerblich vergebenen Forschungsfördermitteln (Drittmittelforschung)
Bei Rückfragen steht Dr. Lothar Mennicken, Referatsleiter Wissenschaft und Technologie, Deutsche Botschaft Tokyo zur Verfügung.
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Aktualisiert am: 6. Mai 2022